Unterhaltungsarbeiten 2024
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Havel-Brandenburger Havel“
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Der Wasser- und Bodenverband „Untere Havel-Brandenburger Havel“ und ggf. auch von ihm beauftragte Unternehmen führen auch im Jahr 2024 planmäßige Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. und II. Ordnung und an Deichen im Verbandsgebiet durch. Umfang und Zeitraum der Arbeiten sind mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Im Bedarfsfall erfolgen Unterhaltungsmaßnahmen auch abweichend vom Plan.
Hiermit kündigt der Wasser- und Bodenverband „Untere Havel-Brandenburger Havel“ die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke im Jahr 2024 an.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen haben Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigte der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass der Ausführende der Unterhaltungsarbeiten die Unterhaltungsmaßnahmen durchführt und dazu die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen darf. Ferner haben sie zu dulden, dass Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden. Gewässereigentümer und -nutzer haben die Gewässer so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht beeinträchtigt wird (5 Meter Breite bei Gewässern II. und 10 Meter Breite bei Gewässern I. Ordnung) und sie haben Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch aus.
Zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten bitten wir alle Duldungspflichtigen, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren (Durchfahrten öffnen, Koppelzäune, Hochsitze u. a. aus dem Unterhaltungsbereich heraussetzen).
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass die Errichtung von Anlagen (auch Zäune, Gehölzpflanzungen…) in und an Gewässern und Uferbereichen durch die untere Wasserbehörde des zuständigen Landkreises genehmigungspflichtig ist.
Unabhängig davon sind Anlagen, die durch Maßnahmen der Gewässer- oder Deichunterhaltung beschädigt werden können (Grenzsteine, Rohrleitungs- oder Dränageeinläufe u. a.) in Absprache mit dem Unterhaltungspflichtigen zu kennzeichnen. Temporäre Weidezäune, Kabel, Wasserrohre u. ä. sind ebenfalls kenntlich zu machen und zum Zeitpunkt der Unterhaltungstätigkeit zu entfernen.
Fragen zu den gesetzlichen Regelungen, zum Umfang und zum Zeitpunkt der planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. und II. Ordnung und an Deichen im Jahr 2024 und Hinweise zu nötigen zusätzlichen Abstimmungen richten Sie bitte, bei Bedarf, an den
Wasser- und Bodenverband „Untere Havel-Brandenburger Havel“
Rhinower Landstraße 195
in 14712 Rathenow
Telefon 03 38 72 / 7 02 70
Fax 03 38 72 / 9 07 57
E-Mail wabora@web.de.
Rathenow, 26.01.2024
Gez. Polkowski
Geschäftsführerin